Neue Amalgamfüllungen sind ab dem 01. Juli 2018 nicht mehr für Kinder, Schwangere und stillende Patienten erlaubt
Nach der neusten EU-Quecksilberverordnung Amalgamfüllungen nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren bzw. stillenden Patientinnen verwendet werden. Ausnahmen gäbe es nur, wenn der behandelnde Arzt eine Ausnahme von dieser Regelung unter Beachtung medizinischer Erfordernisse als zwingend notwendig erachte. Dafür sollen die bisher zuzahlungsbedürftigen Kunststofffüllungen kostenfrei sei. Weitere Alternativen sollen jedoch wie bisher nur durch Zuzahlung verwendet werden. Der Austausch intakter Füllung werde allerdings nach wie vor nicht von den Kassen übernommen.
Grund für die neue Regelung ist die Minimata-Konvention. In dieser haben sich im Jahre 2013 weltweit 90 Länder verpflichtet, die Quecksilberbelastung zu reduzieren. Die neue Regelung tritt ab dem 01. Juli 2018 in Kraft und gilt EU-weit.
Quellenangabe:
Neue EU-Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft vom 29.06.2018
https://www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-29-6-2018.1241.de.html