2019 ist es endlich soweit. Das Kindergeld wird erhöht. Zum Juli 2019 erhalten Eltern 10 Euro mehr. Olaf Scholz hat sein Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht und dies ist nun das lang erhoffte Ergebnis. Die Koalition ist begeistert, die Opposition sieht das Ganze eher kritisch. Neben dem erhöhten Kindergeld werden Eltern und Kinder auch von steigenden Steuerfreibeträgen profitieren.
Weniger Steuern zahlen Dank erhöhtem Kinderfreibetrag
Zum 01. Januar 2019 wurde der Kinderfreibetrag ordentlich angehoben. Dieser liegt nun mit 7.620 Euro spürbar über dem bisherigen Höchstbetrag von 7.428 Euro. Dadurch muss bis zu besagten 7.620 Euro keine Einkommensteuer durch die Familien gezahlt werden. Geplant ist, den Freibetrag im Jahre 2020 ein weiteres Mal anzuheben. Er wird dann sogar bei 7.812 Euro liegen. Der Grundfreibetrag liegt übrigens für 2019 bei 9.168 Euro, und für 2020 bei 9.408 Euro. Familien profitieren von diesen neuen Zahlen also deutlich.
Kindergelderhöhung 2019 – so viel gab es noch nie
Dieses Jahr wird das Kindergeld stark erhöht. Die Erhöhung liegt mit 10 Euro so hoch, wie noch nie zuvor. Bisher üblich waren Erhöhungen in 2 bis 4 Euro-Schritten. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind ab Juli 2019 satte 204 Euro. Zuvor lag das Kindergeld noch bei 194 Euro. Für das dritte Kind erhalten Eltern nun 210 Euro statt wie bisher 200 Euro. Jedes weitere Kind wird mit 235 Euro statt 225 Euro belohnt. Wer jetzt denkt, dies wird für lange Zeit alles gewesen sein, der täuscht sich. Denn der Plan der Bundesregierung sieht vor, ab 2021 das Kindergeld noch einmal um 15 Euro zu erhöhen. Die Aussichten sind also alles andere als schlecht.
Kindergelderhöhung 2019 nicht unumstritten
Während sich die Koalition feiert, gibt es an der jüngsten Erhöhung viel Kritik. So äußert die Opposition ihren Unmut darüber, dass insbesondere besser verdienende Familien von der Erhöhung des Kindergeldes profitieren. Familie, die nicht sehr einkommensstark sind, oder auf Hartz IV angewiesen sind, würden nicht besser gestellt. Vielmehr würde jede Erhöhung des Kindergeldes mit dem Regelsatz verrechnet. Am Ende bleibe für diese Familien nichts über. Allerdings wird auch hier nachgeholfen. Der sogenannte Kinderzuschlag soll nachgebessert werden, so dass auch diese Familien am Ende profitieren werden. Wenn Sie den Kinderzuschlag beantragen möchten, dann können Sie die Dokumente direkt über unser Formularcenter herunterladen.
Was ist Kindergeld überhaupt?
Kindergeld wird allen Eltern gezahlt. Der Anspruch entsteht unabhängig vom Einkommen, sobald das Kind auf die Welt gekommen ist. Kindergeld für alle Kinder gezahlt, solange sie minderjährig sind. Ab dem 18. Lebensjahr wird das Kindergeld in der Regel nur gezahlt, wenn sich das Kind noch in einer Berufsausbildung, in einer Schulausbildung oder im Studium befindet. Es kann bis maximal zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.
Wie kann man Kindergeld beantragen?
Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Diese an die Agentur für Arbeit angegliedert. Eine gute Hilfestellung und Kontaktmöglichkeiten zur zuständigen Familienkasse bietet das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Alternativ können Sie sich die Antragsformulare direkt aus unserem Formularcenter herunterladen.