Kinder brauchen Taschengeld. Nicht nur, damit sie sich etwas kaufen können. Mit Taschengeld lernen Kinder den ersten verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Sie lernen, was es bedeutet wenn man etwas kauft. Und sie lernen, dass diese Ressource nicht unendlich zur Verfügung steht. Aber ab wann sollten Kinder das erste Taschengeld bekommen? Und wie viel Taschengeld ist sinnvoll?
Wann ist das erste Taschengeld sinnvoll?
An diesem Punkt scheiden sich die Gemüter. Heutzutage geht man davon aus, dass das erste Taschengeld ab 4 bis 5 Jahren gegeben werden sollte. Dies hängt allerdings auch von der persönlichen Entwicklung des Kindes ab. Aber ab diesem Alter verstehen Kinder langsam, was es mit „diesem Geld“ auf sich hat. Das Taschengeld sollte dann in einem festen Rhythmus gezahlt werden. Es bietet sich ab einem Alter von neun Jahren der monatlich Rhythmus immer zu einem festen Tag an.
Jüngere Kinder sollten das Taschengeld wöchentlich erhalten. Das Kind lernt dann, wie später im Berufsleben auch, dass Geld immer zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt wird und es damit beispielsweise einen Monat lang auskommen muss. Ausnahmen solltes nur zu besonderen Anlässen geben. Beispielsweise wenn Weihnachten ist, das Kind Geburtstag hat oder ähnliches. Auch der zugesteckte 5 Euro-Schein von Oma und Opa sollten toleriert werden.
Wieviel Taschengeld ist sinnvoll?
Die Höhe des Taschengeld ist schwierig zu bemessen. Das Bundesministerium für Familie hat die sogenannte Taschengeldtabelle veröffentlicht. Mit dieser sollen Eltern in der Lage sein, ein dem Alter angemessenes Taschengeld zu zahlen. Schaut man sich die Werte der Tabelle an, ergeben die Beträge je nach Alter durchaus Sinn. Die jeweiligen Werte sind der Tabelle hier zu entnehmen:
Taschengeldtabelle 2018 |
Unter 6 Jahre: | 0,50-1,00 Euro/Woche |
6 Jahre: | 1,00-1,50 Euro/Woche |
7 Jahre: | 1,50-2,00 Euro/Woche |
8 Jahre: | 2,00-2,50 Euro/Woche |
9 Jahre: | 2,50-3,00 Euro/Woche |
10 Jahre: | 15,50-18,00 Euro/Monat |
11 Jahre: | 18,00-20,50 Euro/Monat |
12 Jahre: | 20,50-23,00 Euro/Monat |
13 Jahre: | 23,50-25,50 Euro/Monat |
14 Jahre: | 25,50-30,50 Euro/Monat |
15 Jahre: | 30,50-38,00 Euro/Monat |
16 Jahre: | 38,00-45,50 Euro/Monat |
17 Jahre: | 45,50-61,00 Euro/Monat |
ab 18 Jahre: | 61,00-76,00 Euro/Monat |
Beachten sollte man, dass Kinder ab einem gewissen Alter bereits einen kleinen Minijob haben oder ihre Ausbildung begonnen haben. Dann verdienen sie bereits ihr eigenes Geld und das Taschengeld sollte dementsprechend angepasst werden. Außerdem sollte die Höhe des Taschengeldes auch von der finanziellen Situation der Eltern abhängig gemacht werden. Verfügen die Eltern über kein starkes Einkommen, dann sollte dem Kind dies ehrlich mitgeteilt und das Taschengeld entsprechend angepasst werden.
Wofür darf das Taschengeld verwendet werden?
Darüber muss mit dem Kind gesprochen werden. Gegen eine Tüte Bonbons ab und zu ist sicherlich nichts einzuwenden. Jedoch sollte nicht das gesamte Taschengeld für Süßigkeiten ausgegeben werden. Gibt es aber einen besonderen Wunsch, wie z.B. ein neues Spielzeug das nun auf dem Markt verfügbar ist, kann das Kind dazu animiert werden darauf zu sparen. Um das gesparte Geld aufzubewahren bietet sich das gute alte Sparschwein an.
In Deutschland gibt es den sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB). Durch diesen können Minderjährige ab dem siebten Lebensjahr kleinere Dinge kaufen. Es bedarf nicht der Zustimmung der Eltern. Damit wären wir wieder bei der Selbstständigkeit des Kinder und dem Erlernen des Umgangs mit Geld. Diese Rechtsgeschäfte dürfen allerdings nur mit dem eigenen Taschengeld bewerkstelligt werden. In erster Linie wollte man mit diesem Paragraphen die Händler schützen. Ansonsten müssten nämlich die durch Kinder abgeschlossenen Rechtsgeschäfte rückabgewickelt werden.
Etwas Geld dazuverdienen
Kinder dürfen sich zum Taschengeld durch einen „Minijob“ Geld dazuverdienen. Beachtet werden sollte nur, dass Kinder unter 13 Jahren nicht arbeiten dürfen. Danach bieten sich kleine Jobs wie beispielweise das Austragen von Zeitungen an. Während der Schulzeit darf dabei max. zwei Stunden täglich gearbeitet werden. Die Arbeitszeit muss zwischen acht Uhr morgens und sechs Uhr abends liegen. Für Ferien gibt es eine Sonderregelung: Dort dürfen maximal vier Wochen bzw. 20 Arbeitstaage geleistet werden. Die maximale Arbeitszeit pro Tag liegt bei acht Stunden. Am Wochenende darf nicht gearbeitet werden.
Fazit
Taschengeld ist eine heikle Sache und bedarf hier und da etwas Fingerspitzengefühl. Grundsätzlich ist das Taschengeld wie schon erwähnt aber wichtig für die Entwicklung des Kindes. Ein totaler Verzicht wäre falsch. Selbst bei einkommensschwachen Familien sollte zumindest ein kleiner Geldbetrag als Taschengeld eingeplant werden.